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„Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen“ (TRLV)

„Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen“ (TRLV)

Dieses Regelwerk wurde im Jahre 1998 vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin
(DIBt) veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein in allen Bundesländern als
Technische Baubestimmung eingeführtes Regelwerk und ist somit für die Verwendung
von linienförmig gelagerten Verglasungen verbindlich. Es beinhaltet Regelungen zu
linienförmig gelagerten Vertikalverglasungen und Überkopfverglasungen aus
Einfachverglasungen und Verglasungen aus Mehrscheibenisolierglas (MIG).
Inzwischen liegen die TRLV in der überarbeiteten Fassung August 2006 vor und
wurden in die Liste der Technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer
aufgenommen. Damit ist diese Technische Regel baurechtlich eingeführt und für die
Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen verbindlich. Wesentliche
Neuerung gegenüber den TRLV 9/98 ist die Aufnahme von Regelungen zu begehbare
Verglasungen. Hierbei handelt es sich um allseitig, durchgehend linienförmig gelagerte
Verglasungen wie Treppenstufen oder Podestelemente mit Abmessungen von max.
1.500 x 400 mm.
Dieses Regelwerk wurde im Jahre 1998 vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin(DIBt) veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein in allen Bundesländern alsTechnische Baubestimmung eingeführtes Regelwerk und ist somit für die Verwendungvon linienförmig gelagerten Verglasungen verbindlich. Es beinhaltet Regelungen zulinienförmig gelagerten Vertikalverglasungen und Überkopfverglasungen ausEinfachverglasungen und Verglasungen aus Mehrscheibenisolierglas (MIG).
Inzwischen liegen die TRLV in der überarbeiteten Fassung August 2006 vor undwurden in die Liste der Technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundesländeraufgenommen. Damit ist diese Technische Regel baurechtlich eingeführt und für dieVerwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen verbindlich. WesentlicheNeuerung gegenüber den TRLV 9/98 ist die Aufnahme von Regelungen zu begehbareVerglasungen. Hierbei handelt es sich um allseitig, durchgehend linienförmig gelagerteVerglasungen wie Treppenstufen oder Podestelemente mit Abmessungen von max.1.500 x 400 mm.

„Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen“ (TRAV)

Dieses Regelwerk wurde im Januar 2003 in seiner endgültigen Fassung vom DIBt
veröffentlicht und ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung
eingeführt.
Es beinhaltet Regelungen zu Vertikalverglasungen die Personen vor Absturz sichern.

„Technische Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen“ (TRPV)

Die TRPV regeln die Bemessung und Ausführung ebener, punktförmig und punkt und
linienförmig d.h. gemischtförmig gelagerter Vertikalverglasungen und
Überkopfverglasungen.
Der Geltungsbereich beschränkt sich auf Verglasungen deren Oberkante bis
max. 20 m über Gelände zum Einbau kommen und deren Abmessungen
max. 2.500×3.000mm betragen.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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