0 60 51/ 91 0 91 hamm@info-hamm.de
Seite wählen
Home 5 Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 5 Erläuterungen zu den TRLV

Erläuterungen zu den TRLV

Geltungsbereich

Die TRLV regeln die Verwendung von Vertikal- und Überkopfverglasungen.
Ist die Verglasung mehr als 10° zur Lotrechten im eingebauten Zustand geneigt, handelt es sich um eine Überkopfverglasung. In allen anderen Fällen liegt eine Vertikalverglasung vor. Die besonderen Regelungen für  Überkopfverglasungen sind auch bei Vertikalverglasungen anzuwenden, sofern diese durch länger anhaltende Einwirkungen, wie z. B. Schnee, belastet werden. Dies kann z. B. bei Shed-Verglasungen der Fall sein.
Die Lagerungsart muss jeweils beidseitig durchgehend linienförmig sein; bei Überkopfverglasungen auch für nach oben gerichtete Einwirkungen, z. B Sogbeanspruchungen infolge Wind. Diese Lagerungsart wird in der Regel durch Glasandruckleisten aus hinreichend steifen Metallprofilen sichergestellt.
Die TRLV gelten nicht für geklebte Fassadenelemente (Stuctural glazing) und solche, die planmäßig zur Aussteifung in Scheibenebene herangezogen werden und gekrümmte Überkopfverglasungen.
Die Verwendung gekrümmter Vertikalverglasungen ist nicht  ausgeschlossen.
Die Bauregelliste (BRL) A Teil 1 führt jedoch keine Produktnormen für gekrümmte Verglasungen, so dass auch gekrümmten Vertikalverglasungen im baurechtlichen Sinne als nicht geregelt einzustufen sind und deren Verwendung eine Zustimmung
im Einzelfall (ZiE) oder eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erfordert.
Verglasungen von Kulturgewächshäusern sowie alle Vertikalverglasungen, deren Oberkanten nicht mehr als 4 m über der angrenzenden Verkehrsfläche liegen („4 Meter-Regel“), z. B.  chaufensterverglasungen, sind von den Regelungen der TRLV freigestellt.
Damit wird dem geringeren  erletzungsrisiko solcher Verglasungen Rechnung getragen. Es dürfen danach Vertikalverglasungen auch aus Spiegelglas ausgeführt werden, selbst wenn sie nicht allseitig linienförmig gelagert sind, was sonst für grob brechende Glasarten wie Spiegelglas, Gussglas und Verbundglas nicht zulässig ist.

Glasarten

Folgende Glaserzeugnisse dürfen im Rahmen der TRLV verwendet wenden:

  • Spiegelglas (SPG, auch Floatglas genannt)
  • Gussglas (Drahtglas, Ornamentglas, Drahtornamentglas)
  • Einscheibensicherheitsglas (ESG)
  • Heißgelagertes Einscheibe Sicherheitsglas (ESG-H) aus SPG
  • Teilvorbespanntes Glas (TVG) mit abZ
  • Emailliertes ESG aus SPG
  • Emaillertes TVG aus SPG mit abZ
  • Verbundsicherheitsglas (VSG) mit PVB-Folie
  • Verbundglas (VG), z. B. Gießharzverbund

<–  zurück     ——       Inhaltsverzeichnis    ——      vorwärts  –>

Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

Bewerten Sie uns auf Google

Leitfaden „Glas im Bauwesen“ 2012

Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 - Glasstatik Hamm