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2.4.2 Resttragfähigkeit von Vertikalverglasungen

Unter den nachstehend genannten Bedingungen gelten Vertikalverglasungen ohne Bauteilversuche als hinreichend resttragfähig.

 

  • Glaslagerung an mindestens zwei gegenüberliegenden Glaskanten
  • Bohrungen und Ausschnitte dürfen die Resttragfähigkeit nicht ungünstig beeinträchtigen
  • Glasaufbau aus Verbundsicherheitsglas nach DIN EN 14449 mit Zwischenschichten aus PVB-Folie, die an  Probekörpern aus 4 mm FG/ 0,76 mm PVB/ 4 mm FG die Stoßfestigkeitsklasse 1(B)1 nach DIN EN 12600 und Klasse P1A nach DIN EN 356 erreichen. Prüfzeugnisse dazu können über den Glashersteller angefordert werden

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“ 2023

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