2.4.2 Resttragfähigkeit von Vertikalverglasungen
Unter den nachstehend genannten Bedingungen gelten Vertikalverglasungen ohne Bauteilversuche als hinreichend resttragfähig.
- Glaslagerung an mindestens zwei gegenüberliegenden Glaskanten
- Bohrungen und Ausschnitte dürfen die Resttragfähigkeit nicht ungünstig beeinträchtigen
- Glasaufbau aus Verbundsicherheitsglas nach DIN EN 14449 mit Zwischenschichten aus PVB-Folie, die an Probekörpern aus 4 mm FG/ 0,76 mm PVB/ 4 mm FG die Stoßfestigkeitsklasse 1(B)1 nach DIN EN 12600 und Klasse P1A nach DIN EN 356 erreichen. Prüfzeugnisse dazu können über den Glashersteller angefordert werden