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2.4 Verwendbare Glasarten

Für linienförmig gelagerte Verglasungen bestehen Einschränkungen bezüglich der verwendbaren Glasarten; dies vor dem Hintergrund, dass Gefährdungen von Personen durch Glasbruch oder herabfallende Bruchstücke zu vermeiden ist.
Die wesentlichen Randbedingungen dazu sind:

  • Einbauhöhe der Verglasung über Verkehrsflächen
  • Lagerungsart (ein-, zwei-, drei- oder allseitig)
  • Glasart (grobbrechend, nicht grobbrechend, resttragfähig)

2.4.1 Anwendungsbedingungen und verwendbare Glasarten von Vertikalverglasungen

Für Vertikalverglasungen, deren Oberkante nicht mehr als 4 m über der direkt angrenzenden Verkehrsfläche zum Einbau kommt, bestehen hinsichtlich der verwendbaren Glasarten keine Anforderungen. Somit sind alle Glasarten (siehe Abs. 1.4) als monolithisches Einfachglas oder als Bestandteil von MIG verwendbar,
i. E. Floatglas, Drahtglas, Ornamentglas, Drahtornamentglas, Einscheiben-Sicherheitsglas, heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas.

Ausnahmen:
Einbaubereiche, in denen Glas mit sicherem Bruchverhalten vorzusehen ist, kommt ausschließlich Einscheibensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas zur Anwendung.
Einbaubereiche, in denen absturzsichernde Verglasungen vorzusehen sind wird auf Abs.4.4. verwiesen.

Für Vertikalverglasungen, deren Oberkante mehr als 4 m über der angrenzenden Verkehrsfläche zum Einbau kommt, darf monolithisches Einfachglas aus grobbrechenden Glasarten wie Floatglas, Gussglas, teilvorgespanntes Glas und Verbundglas mit Einzelschichten aus den vorgenannten Glasarten nur verwendet werden, wenn eine allseitig linienförmige Glaslagerung gegeben ist.

Ausnahme:
Bei Mehrscheiben-Isolierglas mit Einzelschichten aus monolithischem grobbrechendem Einfachglas ist keine allseitig linienförmige Glaslagerung erforderlich. Die Funktion der Glasrandlagerung wird hierbei dem umlaufenden Randverbund zugewiesen.
Für Vertikalverglasungen aus Verbundsicherheitsglas bestehen keine der oben genannten Einschränkungen. Auch für Drahtglas bestehen keine der oben genannten Einschränkungen, es sei denn, dass Bedingungen vorliegen, wonach Glas mit sicherem Bruchverhalten zu verwenden ist. Drahtglas verfügt nicht über die Eigenschaft des sicheren Bruchverhaltens.
Einscheibensicherheitsglas und heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas, das als monolithisches Einfachglas und als solches auch als Bestandteil von Mehrscheiben-Isolierglas mehr als 4 m über angrenzenden Verkehrsflächen zum Einbau kommt, darf wegen der möglichen Gefahr eines Spontanbruchs durch Nickelsulfid-Einschlüsse nicht verwendet werden.

Ausnahme:
Heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas darf, hiervon abweichend, auch oberhalb von 4 m über der angrenzenden Verkehrsfläche zum Einbau kommen, wenn Maßnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Zuverlässigkeit gegen Versagen durch Spontanbruch getroffen werden. Nähere Vorgaben hierzu sind der MVVTB 2019/1, Anlage 1.2.7/2 Nr. 2 und E DIN 18008-2:2019-06, Anhang C zu entnehmen.

 

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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