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3.4 Verwendbare Glasarten

Das Dickenverhältnis der Einzelschichten von VSG darf bei Vertikalverglasungen den Wert von 1,7 nicht überschreiten.

Beispiel:

16 mm VSG aus Einzelschichten mit 10 mm und 6 mm ergibt ein Dickenverhältnis von 10 / 6  = 1,67 < 1,7 und wäre als Vertikalverglasung verwendbar.

 

Die Mindestdicke der PVB-Folie von punktförmig gelagerten Vertikalverglasungen aus VSG beträgt 0,76 mm.

 

Vertikalverglasungen, für die Anforderungen an die Resttragfähigkeit zu stellen sind, wird auf die Regelungen nach DIN 18008-1 Anhang B verwiesen.

 

Bei Horizontalverglasungen ist nur VSG mit gleich dicken Einzelschichten aus mind. 2 x 6 mm TVG zulässig. Die Mindestdicke der PVB-Folie betrag 1,52 mm.

 

Der Nachweis hinreichender Resttragfähigkeit von Horizontalverglasungen gilt unter den Bedingungen nach Abs. 3.2 als erbracht.

 

Die Verwendung der Glasarten wie Gussglas, Drahtglas oder Ornamentglas ist bei punktförmiger Lagerung durch die Regelungsinhalte der Norm nicht erfasst. Dies gilt für Vertikal- und Horizontalverglasungen.

 

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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