Allgemeine Anwendungsbedingungen
VSG darf aus allen vor genannten Glasarten (außer VG) auch kombiniert hergestellt werden. Dabei dürfen andere Zwischenfolien als PVB verwendet werden, sofern deren Verwendbarkeit durch eine abZ nachgewiesen ist (z. B. SPG-Glas).
VSG darf aus allen vor genannten Glasarten (außer VG) auch kombiniert hergestelltwerden. Dabei dürfen andere Zwischenfolien als PVB verwendet werden, sofern derenVerwendbarkeit durch eine abZ nachgewiesen ist (z. B. SPG-Glas).
Festigkeitsmindernde Oberflächenbehandlungen wie z. B. Sandstrahlen oder Ätzen, sind im Rahmen der Verwendung nach den TRLV nicht zugelassen.
Oberflächenbehandlungen wie Lackierungen oder Funktionsbeschichtungen
(Sonnenschutzglas u.a.) fallen nicht unter das vor genannte Verwendungsverbot.
Allgemeine Anwendungsbedingungen
– Die Durchbiegung der Auflagerprofile ist beschränkt auf max. L/200stel,
bzw max. 15 mm. (L bezieht sich die Länge der aufzulagernden Glaskante)
Damit kann näherungsweise eine starre Glaslagerung angenommen werden
- Linienförmige Lagerung beidseitig zur Scheibenebene, auch für Windsogeinwirkung
- Kein Kontakt zwischen Glas und anderen harten Werkstoffen (z.B. Metall od. Stein)
- Sicherung der Scheiben gegen Verrutschen durch geeignetes Klotzen
(Siehe hierzu die Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 19, linienförmig gelagerte
Verglasungen)
- Freie Kanten von Drahtglas dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie abtrocknen können, da sonst mit Korrosion der freiliegenden Drahteinlagen und Schädigung der
betreffenden Glaskante zu rechnen ist - Ausreichender Glaseinstand ist auch unter Einwirkungen sicherzustellen.
Vorgaben dazu sind DIN 18545, Teil 1, bzw. DIN 18516, Teil 4 zu entnehmen