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2.4.2 Resttragfähigkeit von Vertikalverglasungen

Die Resttragfähigkeit von Horizontalverglasungen ist nachzuweisen. Unter den nachstehend genannten Bedingungen gelten Vertikalverglasungen ohne Bauteilversuche als hinreichend resttragfähig.

 

  • Anwendungsbedingungen nach Abschnitt 2.4.1 sind einzuhalten
  • Glaslagerung an mindestens zwei gegenüberliegenden Glaskanten
  • Bohrungen und Ausschnitte dürfen die Resttragfähigkeit nicht ungünstig beeinträchtigen
  • Im Zweifelsfall sind Bauteilversuche durchzuführen bei denen der Glasaufbau aus Verbundsicherheitsglas nach DIN EN 14449 mit Zwischenschichten aus PVB-Folie, die an Probekörpern aus 4 mm FG/0,76 mm PVB/4 mm FG die Stoßfestigkeitsklasse
    1(B)1 nach DIN EN 12600 und Klasse P1A nach DIN EN 356 erreicht. Prüfzeugnisse dazu können über den Glashersteller angefordert werden.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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