2.4.2 Resttragfähigkeit von Vertikalverglasungen
Die Resttragfähigkeit von Horizontalverglasungen ist nachzuweisen. Unter den nachstehend genannten Bedingungen gelten Vertikalverglasungen ohne Bauteilversuche als hinreichend resttragfähig.
- Anwendungsbedingungen nach Abschnitt 2.4.1 sind einzuhalten
- Glaslagerung an mindestens zwei gegenüberliegenden Glaskanten
- Bohrungen und Ausschnitte dürfen die Resttragfähigkeit nicht ungünstig beeinträchtigen
- Im Zweifelsfall sind Bauteilversuche durchzuführen bei denen der Glasaufbau aus Verbundsicherheitsglas nach DIN EN 14449 mit Zwischenschichten aus PVB-Folie, die an Probekörpern aus 4 mm FG/0,76 mm PVB/4 mm FG die Stoßfestigkeitsklasse
1(B)1 nach DIN EN 12600 und Klasse P1A nach DIN EN 356 erreicht. Prüfzeugnisse dazu können über den Glashersteller angefordert werden.