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2.4.3 Resttragfähigkeit von Horizontalverglasungen

Die Resttragfähigkeit von Horizontalverglasungen ist nachzuweisen. Überkopfverglasungen als Einfachglas oder als untere Glasschicht von Mehr-scheiben-Isolierglas erfordern die Verwendung von Glasarten mit der Eigenschaft der Resttragfähigkeit. Erfüllt wird diese Vorgabe im Wesentlichen durch die Verwendung geeigneter Glasarten und durch Einhaltung konstruktiver Bedingungen bezüglich Glaslagerung und Grenzstützweiten.

Unter den nachstehend genannten Bedingungen gelten Überkopfverglasungen aus Verbundsicherheitsglas als hinreichend resttragfähig.

  • Bei allseitig linienförmiger Lagerung und einer Stützweite in Haupttragrichtung ≤ 0,8 m, unter Verwendung von VSG aus FG oder VSG aus TVG, jeweils mit mindestens 0,38 mm PVB-Folie.
  • Bei Stützweiten > 1,20 m erfordern Überkopfverglasungen allseitig linienförmige Lagerung.
  • bei nicht allseitig linienförmiger Lagerung (z.B. 2- oder 3-seitig) und einer Stützweite in Haupttragrichtung bis 1,2 m, unter Verwendung von VSG aus FG oder VSG aus TVG, jeweils mit mindestens 0,76 mm PVB-Folie.
  • Überkopfverglasungen, welche für nach unten gerichtete Einwirkungen allseitig linienförmig gelagert sind und für nach oben gerichtete Einwirkungen, wie z.B. Windsog oder Unterwind, nur 2- oder 3-seitig linienförmig gelagert sind, dürfen nur bis zu einer Stützweite in Haupttragrichtung von 1,2 m ausgeführt werden.

maximale Stützweite in Haupttragrichtung

Abbildung 5: maximale Stützweite in Haupttragrichtung

  • Bohrungen und Ausschnitte sind nur in VSG aus TVG zulässig. Sie dürfen die Resttragfähigkeit der Überkopfverglasungen nicht ungünstig beeinträchtigen.
  • Der freie Glasrand von Überkopfverglasungen mit VSG aus FG oder VSG aus TVG darf bis zu 30% der jeweiligen Auflagerlänge, maximal jedoch 300 mm über das Glasauflager auskragen. VSG aus TVG darf dazu mit Glasbohrungen zu Befestigung von Klemmleisten ausgeführt werden.

Überkopfverglasung Auskragung

Abbildung 6: Auskragungen von Überkopfverglasungen

  • Der Mindestglaseinstand darf auch unter Berücksichtigung von Bauteil- oder Montagetoleranzen den Wert von 10 mm nicht unterschreiten.

Unter den nachstehend genannten Bedingungen gelten Überkopfverglasungen aus Drahtglas als hinreichend resttragfähig.

 

  • Die maximale Stützweite in Haupttragrichtung beträgt 0,7 m; dies unabhängig, ob eine 2-, 3- oder allseitige Glaslagerung vorliegt.
  • Der Mindestglaseinstand beträgt 15 mm

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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