4.6 Nachweise zur Tragfähigkeit und Stoßsicherheit von absturzsichernden Verglasungen
Für absturzsichernde Verglasungen sind grundsätzlich zwei Nachweise zur Tragfähigkeit zu führen.
Beim ersten Nachweis handelt es sich um den statischen Nachweis, bei dem die Beanspruchungen aus den anzusetzenden statischen Einwirkungen wie Wind, horizontale Nutzlast usw. den Beanspruchbarkeiten der Verglasung gegenübergestellt werden. Dieser Nachweis wird, nach den Vorgaben dieser Norm, zunächst nur für das Glas geführt. Die statischen Nachweise für die Haltekonstruktion bzw. Glaslagerungskonstruktion und deren Verankerung am Baukörper sind nach den einschlägigen technischen Regeln, z. B DIN EN 1993 für Stahl oder DIN EN 1999 Aluminium, zu führen.
Beim zweiten Nachweis handelt es sich um den Nachweis der Stoßsicherheit,
bei dem die Verglasung als Ganzes, d. h. Glas und die direkte Lagerungs-konstruktion unter definierten Stoßeinwirkungen zu untersuchen ist. Mit diesem Nachweis soll ausreichende Tragfähigkeit zur Aufnahme der Stoßbeanspruchung aus „weichen Stoß“ (Personenanprall) nachgewiesen werden. Dazu bietet die Norm verschiedene Nachweismöglichkeiten an.