4.6.2.2 Linienförmig gelagerte Verglasungen der Kategorie B
Unter den nachsehend aufgeführten konstruktiven Bedingungen sind bodenseitig linienförmig eingespannte Brüstungsverglasungen der Kategorie B als stoßsicher einzustufen.
Verglasung
- ebene, rechteckige Verglasungen; Abweichungen von der Rechteckform sind Anhang B, Bild B.3 zu entnehmen
- keine zusätzlichen Glasbohrungen, Ausnehmungen oder Ausschnitte
- Einfachverglasung aus 20 mm VSG/ESG, 20 mm VSG/ESG-H oder
20 mm VSG/TVG - PVB-Folie mind. 1,52 mm
- Glasscheiben dürfen keine festigkeitsmindernde Oberflächenbehandlung,
wie Emaillierung, Ätzung oder Sandstrahlung aufweisen - Verglasungsbreite mind. 500 mm und max. 2000 mm
- Verglasungshöhe bis 1100 mm (Kragarmlänge von Oberkante Klemmkonstruktion bis Oberkante Holmprofil)
- Verglasung ist im Bereich der Standkante zur Abtragung des Eigengewichtes zu klotzen
Einspannkonstruktion
- Einspannhöhe der Verglasung in der Klemmkonstruktion mind. 100 mm
- Klemmblech aus Stahl, mind. 12 mm dick
- Verschraubungsabstand in Längsrichtung des Klemmblechs max. 300 mm
- Anordnung der Schraubenachse im Klemmblech, mittig mit gleichen Randabständen
- Glasbohrung d = 25-35 mm
- Vermeidung von Glas-Metall-Kontakt durch Anordnung durchgehender Zwischenlagen aus druckfestem Elastomer zwischen den Klemmblechen
und der Verglasung sowie Kunststoffhülsen, die im Ringspalt der Glasbohrungen über die Klemmblechverschraubungen geführt werden - grundsätzlich sind auch andere hinreichend steife Klemm- oder Haltekonstruktionen für durchgehende bodenseitige Einspannungen von Glasbrüstungen realisierbar
Handlauf (Holm)
- tragendes U-Profil aus Stahl- oder Leichtmetall mit einem Mindestglaseinstand von 15 mm
- Vermeidung von Glas-Metall-Kontakt durch Einlegen druckfester Elastometerstreifen im Abstand von maximal 300 mm. Der verbleibende Fugenspalt zwischen dem U-Profil und der oberen Glaskante ist mit spritzbaren Dichtstoffen der Gruppe E nach DIN 18545-2 zu verfüllen
Prinzipdarstellung für Glasbrüstung Kategorie B