Erläuterungen zu DIN 18008 Teil 1
Begriffe und allgemeine Grundlagen
1.0 Einleitung
Der Normenteil 1 beinhaltet Regelungen, Begriffserläuterungen und allgemeine Grundlagen zur Bemessung und Konstruktion von Glas im Bauwesen und gilt in diesem Zusammenhang auch für die Normenteile 2-6.
1.1 Anwendungsbereich
In den Anwendungsbereich dieser Norm fallen Glasprodukte mit Nennglasdicken der Einzelschichten von 2 mm bis 25 mm.
Gegenüber der bisherigen Normenfassung DIN 18008-1:2010-12 wurde die Einschränkung auf ebene Gläser gestrichen, sodass nun auch gebogene Gläser in den Anwendungsbereich dieser Fachnorm aufgenommen wurden. Es darf hierbei nicht übersehen werden, dass es sich bei gebogenem Glas um ein nicht geregeltes Bauprodukt handelt, für dessen Verwendung ein Verwendbarkeitsnachweis, wie
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist.
Die Regelungen der Normenreihe DIN 18008 beschränken sich ausschließlich auf ausfachende Verglasungen, die in Scheibenebene planmäßig nur durch ihr Eigengewicht belastet werden. Verglasungen, die planmäßig Lasten in Scheiben-ebene aufzunehmen haben, wie z. B. Glasträger, Glasstützen, aussteifende Verglasungen mit scheibenartiger Tragwirkung usw., sind vom Regelungsbereich dieser Normenreihe ausgenommen. Weiterhin ausgenommen sind Verglasungen unter Flüssigkeitslast (Aquarien).
Erstmals werden nichttragende Innenwände aus Glas (Trennwände), sowohl in feststehender als auch in beweglicher Ausführung (Schiebeflügel, Drehflügel, horizontal Schiebewände usw.) in den Regelungsbereich dieser Normenreihe mit aufgenommen. Darunter fallen auch Ganzglasanlagen, die bis ca. 2015, d.h. bis zur Einführung der Normenreihe DIN 18008, unter die sogenannte „4-Meter-Regel“ verortet werden konnten und somit nicht nach den Regelungen der TRLV bzw. TRPV ausgelegt werden mussten. Nachdem dieser Ausnahmeregelung zurückgezogen wurde, sind auch Ganzglasanlagen auf der Grundlage der Normen-reihe DIN 18008 auszulegen und zu bemessen.