3.3 Durchbiegung
3.3.1 Durchbiegung Verglasung
Die Durchbiegung punktförmig gelagerte Verglasungen ist auf den Wert 1/100, bezogen auf den Punkthalterabstand in Haupttragrichtung, zu begrenzen. Dies gilt für Vertikal- und Horizontalverglasungen. Bei einem rechteckigen Glasformat mit einer Glaslagerung über vier rechtwinklig zueinander angeordneten Tellerhaltern, entspricht der größere Abstand zwischen den Tellerhaltern der Haupttragrichtung. Unter anderen Lagerungsbedingungen bzw. Punkthalter-anordnungen lässt sich die Haupttragrichtung nicht für jeden Fall im Vorhinein bestimmen, sodass zunächst eine Verformungsanalyse durch Berechnung vorzunehmen ist, um die Haupttragrichtung daraufhin bestimmen zu können.
3.3.2 Durchbiegung Unterkonstruktion
Konkrete Durchbiegungsbeschränkungen der Unterkonstruktion werden im Teil 3 der Normenreihe nicht gemacht.
In diesem Zusammenhang wird auf folgende Regelung nach DIN 18008 Teil 1, Abs. 7.1.5 verwiesen.
Einflüsse aus der Stützkonstruktion (z. B. Imperfektion oder Verformung), die
zu nicht vernachlässigbaren Bemessungserhöhungen führen, sind bei den Nachweisen zu berücksichtigen.