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1.3 Begriffserläuterungen

Einfachglas besteht aus einer monolithischen Einzelscheibe oder aus einem Laminat aus mindestens zwei Einzelscheiben mit Zwischenschichten bzw. Zwischenfolien (Verbundglas, Verbundsicherheitsglas)

Mehrscheiben-Isolierglas bezeichnet einen Glasaufbau, bei dem Glasschichten durch einen mit Luft oder Edelgas gefüllten Scheibenzwischenraum voneinander getrennt sind. Der Scheibenzwischenraum ist über einen umlaufenden, luft- bzw. gasdichten Randverbund hermetisch abgedichtet.

Verglasung bezeichnet den Glasaufbau einschließlich der zugehörigen Komponenten der Glaslagerung, Befestigung und Abdichtung.

Beispiel:
Mit dem Begriff absturzsichernde Brüstungsverglasung wird das Glas mit der direkten Glaslagerung, der elastischen Zwischenlagen zwischen Glas und Lagerungskonstruktion und der Biegefestigkeit an der Unterkonstruktion bezeichnet.

Überkopfverglasungen sind Horizontalverglasungen unterhalb denen sich
Verkehrsflächen befinden oder unterhalb denen sich Personen aufhalten können.
An Überkopfverglasungen werden zusätzliche Anforderungen an die Resttrag-fähigkeit der Verglasung gestellt (siehe auch Erläuterungen zum Teil 2).

Glasarten mit der Eigenschaft sicheres Bruchverhalten beschreibt Glas, welches im Bruchfall entweder durch Zwischenfolien oder Zwischenschichten zusammen-gehalten wird (Verbundsicherheitsglas) oder in eine Vielzahl kleinteiliger Bruchstücke zerfällt (Einscheibensicherheitsglas). In beiden Fällen darf angenommen werden, dass schwerwiegende Schnittverletzungen vermieden werden können. Diese Glasarten tragen in ihrer Bezeichnung den Wortteil „sicher“. Verbundglas, Drahtglas und alle anderen grobbrechenden Glasarten verfügen nicht über die Eigenschaft des sicheren Bruchverhaltens.

Resttragfähigkeit beschreibt die Eigenschaft einer Verglasung, nach Glasbruch für einen ausreichenden Zeitraum standsicher bleiben, sodass die betrachtete Verglasung sich nicht unmittelbar nach Eintritt des Glasbruchs aus ihrer Lagerungskonstruktion herauslöst und zu Boden geht. Anders als bei Baustoffen wie Stahl, Aluminium, Holz usw. wird bei Glas, aufgrund seiner Sprödbrucheigenschaften, zusätzlich zur Regelbemessung auch das mögliche  Tragverhalten nach Eintritt eines Glasbruchs betrachtet.

Die Eigenschaft der Resttragfähigkeit wird für Überkopfverglasungen, absturzsichernde Verglasungen sowie betretbare und begehbare Verglasungen gefordert. Es soll damit unter anderem vermieden werden, dass Glasbruchstücke oder die Verglasung als Ganzes auf Verkehrsflächen herabfällt und dadurch Personen gefährdet werden.

Nach Bruch einer resttragfähigen Verglasung übernimmt die Zwischenschicht aus einer PVB-Folie bei Verbundsicherheitsglas oder die Drahteinlage bei Drahtglas die Aufnahme der Zugkomponente im Querschnitt des gebrochenen Glases. Die Druckkomponente wird durch Glas-Glas-Kontakt abgetragen.

Abbildung 1: Resttragfähigkeit von VSG

Die Resttragfähigkeit bei Verbundsicherheitsglas erfordert Einzelscheiben aus grobbrechenden Glasarten mit einem Bruchbild in Bauteilgröße, wie es bei Floatglas (FG) oder teilvorgespanntem Glas (TVG) gegeben ist. Es wird davon ausgegangen, dass beim Bruch aller Glasschichten eines solchen Verbundsicherheitsglases die Bruchlinien der einzelnen Glasschichten in ihrer Anordnung zueinander versetzt verlaufen, sodass sich damit die gewünschte Resttragwirkung einstellen kann. Verbundsicherheitsglas mit Einzelschichten aus ESG ist nicht resttragfähig. Im Bruchfall aller Glasschichten würde, aufgrund der feinteiligen Bruchstruktur von ESG, die Verglasung nachgeben, sich mitunter aus dem Glaslager herauslösen oder bei punktförmigen Glaslagern ausknöpfen und sodann zu Boden fallen.

Ausreichende Resttragfähigkeit ist durch Bauteilversuche nach Anhang B nachweisbar. Darüber hinaus kann der Nachweis der Resttragfähigkeit auch durch die Einhaltung konstruktiver Bedingungen oder durch Berechnung geführt werden.
In den Folgeteilen der Glasbaunorm (Teile 2-5) werden dazu entsprechende Bedingungen vorgegeben.

Verbundsicherheitsglas kann auch mit anderen Zwischenschichten als PVB-Folie, wie z.B. EVA (Ethylenvinylacetat) oder Ionoplast – Zwischenlagen (SentryGlas) verwendet werden, wenn für das betreffende Bauprodukt ein allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis (abZ, ZiE) vorliegt.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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