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4.2.1 Kategorie A

Absturzsichernde Verglasungen mit linienförmiger Lagerung (Teil 2) oder punktförmiger Lagerung (Teil 3) oder einer Kombination von linienförmiger und punktförmiger Lagerung, die planmäßig horizontale Nutzlasten (Holmlast) nach DIN EN 1991-1-3 abzutragen haben, werden der Kategorie A zugeordnet. Die Verglasungen sind unter Ansatz der horizontalen Nutzlast, gegebenenfalls überlagert mit anderen Querlasten, wie Wind- und Klimalasten, als hinreichend tragfähig und gebrauchstauglich nachzuweisen.

Beispiel Verglasung Kategorie A

Abbildung 15: Beispiel  Verglasung Kategorie A

 Beispiel  Verglasung Kategorie A

Abbildung 16: Beispiel Verglasung Kategorie A

4.2.2 Kategorie B

Brüstungsverglasungen, die im Bereich der unteren Standkante, z. B. über eine metallische Klemmkonstruktion, eingespannt sind und außerdem einen durchgehenden tragenden Handlauf (Holm) im Bereich der oberen Horizontalkante aufweisen, werden der Kategorie B zugeordnet. Hierbei kann der Handlauf entweder als U-förmiges Metallprofil auf der oberen Horizontalkante aufgesteckt und befestigt werden, oder, der Handlauf kann punktförmig über in Glasbohrungen sitzende Tellerhalter (nach Teil 3), im Bereich der oberen Horizontalkante, angeschlossen werden. Der Handlauf verbindet Brüstungsverglasungen untereinander. Bei stoßbedingtem Totalausfall einer Brüstungsverglasung soll der Handlauf die Umwehrungsfunktion durch die Aufnahme horizontaler Nutzlasten sicherstellen und diese auf benachbarte Brüstungsverglasungen oder an den seitlichen Baukörperanschluss bzw. den Geländerpfosten abtragen.

Sofern die Fugenbreiten zwischen den Vertikalkanten benachbarter Brüstungsverglasungen bzw. der Abstand vertikaler Glaskanten zum Endpfosten oder dem direkt angrenzenden Baukörper (Wand) das Maß von 30 mm nicht überschreiten, gelten solche Glaskanten als hinreichend gegen unbeabsichtigte Stoßeinwirkung geschützt. Auch die obere Horizontalkante muss entsprechend gegen Stoßeinwirkungen geschützt sein, entweder durch Einhaltung der Fugenbreite ≤ 30 mm oder durch einen aufsteckenden Handlauf.

Neben der Einhaltung vorgenannter Fugenbreiten, können frei zugängliche Glaskanten auch durch das Anbringen von Kantenschutzprofilen gegen Stoßbeanspruchungen geschützt werden.

Unter diesen Voraussetzungen darf davon ausgegangen werden, dass nur die stoßzugewandte Glasschicht eines Verbundsicherheitsglases im Fall eines Kantenstoßes ausfallen kann und somit die Umwehrungsfunktion der Brüstungsverglasung, auch nach Bruch einer Glasschicht, erhalten bleibt.  Auf den seitlichen Anschluss des Handlaufs an den Baukörper bzw. Pfosten kann unter Einhaltung diesen Bedingungen verzichtet werden, da ein Totalausfall der Glasbrüstung nicht zu erwarten ist.

Neben der Regelbemessung unter Ansatz einer intakten Brüstungsverglasung, ist außerdem eine nur noch 1-scheibige Brüstungsverglasung für die Aufnahme von Querlasten nachzuweisen. Es handelt sich hierbei um eine außergewöhnliche Bemessungssituation (nach DIN EN 1990) unter Ansatz reduzierter Teilsicherheitsbeiwerte.

 

 Beispiel Verglasung Kategorie B mit aufgestecktem Holm

Abbildung 17: Beispiel Verglasung Kategorie B mit aufgestecktem Holm

 Beispiel Verglasung Kategorie B mit punktförmig angeschlossenem Holm

Abbildung 18: Beispiel Verglasung Kategorie B mit punktförmig angeschlossenem Holm

4.2.3 Kategorie C

Die Kategorie C wird in drei Untergruppen gegliedert.

Ausfachungen von Geländerkonstruktionen, die über einen tragenden Holm verfügen, sind der Kategorie C1 zugeordnet. Die Glaslagerung kann linienförmig und/oder punktförmig (Teil 2 und Teil 3) erfolgen.

 Beispiel Verglasung Kategorie C1

Abbildung 19: Beispiel Verglasung Kategorie C1

Ausfachende Verglasungen unterhalb von Fenster- oder Fassadenriegeln, bei denen der Fenster- bzw. Fassadenriegel auf der nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Mindesthöhe über der angrenzenden Verkehrsfläche verläuft, sind der Kategorie C2 zuzuordnen.

Abbildung 19: Beispiel Verglasung Kategorie C2

Abbildung 20: Beispiel Verglasung Kategorie C2

Verglasungen, die auf der Angriffsseite einen vor der Verglasung angeordneten, lastabtragenden Holm aufweisen, der keine tragende Verbindung zur Verglasung selbst hat, werden der Kategorie C3 zugeordnet.

 Beispiel Verglasung Kategorie C3

Abbildung 21: Beispiel Verglasung Kategorie C3

Alle Untergruppen der Kategorie C werden nicht zur Abtragung von horizontalen Nutzlasten (Holmlasten) herangezogen

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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