Zusätzliche Regelungen für betretbare Verglasungen
Gegenüber der ursprünglichen Fassung der TRLV(09/1998) wurden begehbare Verglasungen als Treppenstufen oder Treppenpodeste neu aufgenommen. Die Verwendung solcher Verglasungen ist an die nachstehenden Bedingungen gebunden: Gegenüber der ursprünglichen Fassung der TRLV(09/1998) wurden begehbareVerglasungen als Treppenstufen oder Treppenpodeste neu aufgenommen.Die Verwendung solcher Verglasungen ist an die nachstehenden Bedingungengebunden:
Abmessungen: |
max. 400x1500mm |
Form: |
rechteckig, oder beliebig innerhalb eines |
Glasaufbau: |
mind. 3-fach VSG aus (von oben nach unten) |
10mm ESG, ESG-H oder TVG |
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1,52mm PVB |
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12mm SPG oder TVG |
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1,52mm PVB |
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12m SPG oder TVG |
Die oberste Scheibe wird für den Spannungsnachweis nicht mit berücksichtigt. Die Lauffläche ist rutschsicher auszuführen. Dies kann z.B. durch Aufbringen eines keramischen Siebdruckes (Email) erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich solche Schichten bei starker Laufbeanspruchung abnutzen und damit ihre Rutschhemmung verlieren können.
Lagerung: |
allseitig, durchgehend mit einem Mindestglaseinstand von 30mm. Pressleisten o.ä. sind hierbei nicht erforderlich. In Scheibenebene sind geeignete Halterungen zur Lagesicherung vorzusehen. Die Glaskanten sind zu schützen. |
Lastannahmen: |
neben den üblichen Einwirkungen nach DIN 1055-3 ist der Lastfall Eigengewicht + Einzellast in ungünstigster Laststellung mit einer Aufstandsfläche von 100x100mm zu untersuchen. Die Einzellast beträgt 1,5KN für Bereiche die für eine Verkehrslast bis zu 3,5KN/m² auszulegen sind. Darüber hinaus Beträgt die Einzellast 2,0KN. |
Beschränkungen: |
Die Verglasungen dürfen nicht befahren werden oder Bereichen mit erhöhten Stoßgefahren oder hoher Dauerlast (z.B. Produktionsstätten, Stadien…) mit Verkehrslasten über 5,0KN/m² ausgesetzt sein. |
Diese Bedingungen schränken die Verwendung begehbarer Verglasungen nach den TRLV erheblich ein. Begehbare Verglasungen im Allgemeinen gelten im baurechtlichen Sinne als nicht geregelte Bauart, für deren Verwendung eine abZ oder eine ZiE erforderlich ist.