Verwendbare Glaserzeugnisse
Hinsichtlich der verwendbaren Glaserzeugnisse für absturzsichernde Verglasungen gilt Abschnitt 2.1 der TRLV. Einschränkungen zu den verwendbaren Glaserzeugnissen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Glaserzeugnisse für absturzsichernde Verglasungen
nach TRAV
1) Stoßzugewandte Seite (Angriffsseite)
2) Spiegelglas, Gussglas (Drahtglas, Ornamentglas), Einscheiben-Sicherheitsglas,Verbund-Sicherheitsglas, Verbundglas, Teilvorgespanntes Glas und Borosilikatglas(die beiden letzt genannten nur mit abZ für die Verwendung im Rahmen der „TRLV“)
3) Anwendungsbereiche, in denen die technischen Bestimmungen ESG mitHeißlagerungsprüfung (heat-soak-test) fordern, ist ESG-H nach Bauregelliste A,Teil 1, lfd. Nr. 11.4.2, zu verwenden.
4) Dicken der Einzelscheiben von VSG dürfen sich nur um den Faktor 1,5 unterscheiden,z. B. VSG20 aus 12+8mm ist noch zulässig