Spannungsnachweise
Die TRLV unterscheiden zulässige Spannungen für Überkopfverglasungen und für Vertikalverglasungen. Bei Spiegelglas, Gussglas und VSG aus Spiegelglas sind die zulässigen Biegezugspannungen für Überkopfverglasungen deutlich geringer als für Vertikalverglasungen. Dies lässt sich mit der unterschiedlichen Lasteinwirkungsdauer zwischen Überkopfverglasungen und Vertikalverglasungen erklären. Aus der Bruchmechanik für Glas ist bekannt, dass Glas unter Dauerlast empfindlicher ist als unter Kurzzeitbelastung.
Das Risswachstum von Mikrorissen und kleinsten Oberflächenschädigungen in der Glasoberfläche ist abhängig von der Lastgröße und Lasteinwirkungsdauer.
Die TRLV unterscheiden zulässige Spannungen für Überkopfverglasungen und für Vertikalverglasungen. Bei Spiegelglas, Gussglas und VSG aus Spiegelglas sinddie zulässigen Biegezugspannungen für Überkopfverglasungen deutlich geringer als für Vertikalverglasungen. Dies lässt sich mit der unterschiedlichen Lasteinwirkungsdauer zwischen Überkopfverglasungen und Vertikalverglasungen erklären. Aus der Bruchmechanik für Glas ist bekannt, dass Glas unter Dauerlastempfindlicher ist als unter Kurzzeitbelastung. Das Risswachstum von Mikrorissen und kleinsten Oberflächenschädigungen in derGlasoberfläche ist abhängig von der Lastgröße und Lasteinwirkungsdauer.
Bei Überkopfverglasungen sind Einwirkungen wie Eigengewicht und Schnee Lasten mit hoher Einwirkungsdauer.
Bei Vertikalverglasungen übt die meist maßgebende Einwirkung Wind nur eine kurzzeitige Lasteinwirkung auf die Verglasung aus.
Bei vorgespannten Verglasungen ist diese Abminderung der zulässigen Biegezugspannungen zwischen Vertikalverglasungen und Überkopfverglasungen nicht gegeben. Durch den Vorspannprozess stellt sich in den oberflächennahen Bereichen von ESG, bzw. TVG, ein Eigenspannungszustand aus Druckspannungen ein. Zugspannungen infolge äußerer Einwirkungen werden von diesen Eigenspannungen sozusagen „überdrückt“, so dass auch unter Gebrauchslasten ständig Druckspannungen vorherrschen. Das Risswachstum unter Dauerlast kann sich bei ESG, bzw. TVG, daher nicht einstellen.
Zulässige Biegezugspannungen in N/mm²
Glassorte |
Überkopf verglasung |
Vertikal verglasung |
ESG aus Spiegelglas |
50 |
50 |
ESG aus Gussglas |
37 |
37 |
Emailliertes ESG aus Spiegelglas *) |
30 |
30 |
Spiegelglas |
12 |
18 |
Gussglas |
8 |
10 |
VSG aus Spiegelglas |
15 (25**) |
22,5 |
Tabelle 2 Aus TRLV
* Emaille auf der Zugseite
** nur für die untere Scheibe einer Überkopfverglasung aus Isolierglas beim Lastfall „Versagen der oberen Scheibe“ zulässig
Werden äußere Lasten und Klimalasten in einer Einwirkungskombination berücksichtigt, so dürfen für Vertikalverglasungen aus SPG die zulässigen Biegezugspannungen der Tabelle 2 um 15% erhöht werden und bei Vertikalverglasungen mit einer Glasfläche bis zu 1,6 m² um 25% erhöht werden.