Linienlager
Die Linienlagerung ist beidseitig entsprechend den Vorgaben der TRLV auszuführen.
Dabei dürfen Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden (siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).
Die Linienlagerung ist beidseitig entsprechend den Vorgaben der TRLV auszuführen.Dabei dürfen Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden (siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).
Bei Vertikalverglasungen dürfen auch Kombinationen aus linien- und punktförmiger Lagerung ausgeführt werden. Mögliche Lagerungskombinationen sind:
- Tellerhalter mit Randklemmhalter
- Tellerhalter mit Linienlager
- Tellerhalter mit Randklemmhalter und Linienlager
- Randklemmhalter mit Linienlager
Bild 17