Kategorie C (niedrigste Anforderung)
Die Kategorie C wird in 3 Untergruppen unterteilt. Für jede dieser Untergruppen gilt, dass die Verglasung selbst nicht zur Abtragung von Holmlasten herangezogen wird. Es muss daher stets ein durchgehendes, tragendes Bauteil vorhanden sein, das die planmäßig anzusetzende Holmlast (DIN 1055-3) in Holmhöhe nach LBO aufnimmt.
- C1 Geländerausfachungen, die an mind. zwei gegenüberliegenden Seiten, d. h. oben und unten oder links und rechts linienförmig und/oder punktförmig gelagert sind.
Hinweis: punktförmig gelagerte Geländerausfachungen sind nach TRAV
nur in Innenräumen zulässig.
Die Kategorie C wird in 3 Untergruppen unterteilt. Für jede dieser Untergruppen gilt,dass die Verglasung selbst nicht zur Abtragung von Holmlasten herangezogen wird. Esmuss daher stets ein durchgehendes, tragendes Bauteil vorhanden sein, das dieplanmäßig anzusetzende Holmlast (DIN 1055-3) in Holmhöhe nach LBO aufnimmt.
- C1 Geländerausfachungen, die an mind. zwei gegenüberliegenden Seiten,d. h. oben und unten oder links und rechts linienförmig und/oder punktförmig gelagertsind.Hinweis: punktförmig gelagerte Geländerausfachungen sind nach TRAVnur in Innenräumen zulässig.
Kategorie C1
Bild 9