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Durchbiegungsnachweise

 Für allseitig linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bestehen keine Anforderungen hinsichtlich der Durchbiegungsbegrenzung. Für zwei- und dreiseitig gelagerte Vertikalverglasungen aus Einfachverglasung bestehen ebenfalls keine Anforderungen, sofern nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von 5 mm nicht unterschritten wird. Wird dieser Nachweis nicht geführt, oder ist der Glaseinstand unter Last kleiner als 5 mm so ist die Durchbiegung dieser Verglasungen auf 1/100stel zu beschränken.

Für zwei- und dreiseitig gelagerte Vertikalverglasungen aus MIG beträgt die zulässige Durchbiegung 1/100stel der „freien Kante“. Mit „freier Kante“ ist die nicht gelagerte Glaskantenlänge gemeint.

Für allseitig linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bestehen keine Anforderungenhinsichtlich der Durchbiegungsbegrenzung. Für zwei- und dreiseitig gelagerteVertikalverglasungen aus Einfachverglasung bestehen ebenfalls keine Anforderungen,sofern nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von5 mm nicht unterschritten wird. Wird dieser Nachweis nicht geführt, oder ist derGlaseinstand unter Last kleiner als 5 mm so ist die Durchbiegung dieser Verglasungenauf 1/100stel zu beschränken.Für zwei- und dreiseitig gelagerte Vertikalverglasungen aus MIG beträgt die zulässigeDurchbiegung 1/100stel der „freien Kante“. Mit „freier Kante“ ist die nichtgelagerte Glaskantenlänge gemeint.

Für Überkopfverglasungen beträgt die Durchbiegungsbegrenzung 1/100stel der Scheibenstützweite in Haupttragrichtung. Bei zwei- oder dreiseitig gelagerten Isolierverglasungen beträgt die zulässige Durchbiegung 1/200stel der freien Kante.

Zulässige Durchbiegungen

Lagerung 

Überkopf verglasung

Vertikal verglasung

vierseitig

1/100 der Scheibenstützweite in
Haupttragrichtung

keine Anforderungen **

zwei- und dreiseitig

 

Einfachverglasung:
1/100 der Scheibenstützweite in
Haupttragrichtung

——————————–

Scheiben der Isolierverglasung:
1/200 der freien Kante

1/100 der freien Kante*

————————-

1/100 der freien Kante **

 Tabelle 3 aus TLRV

* Auf die Einhaltung dieser Begrenzung kann verzichtet werden, sofern nachgewiesen

wird, dass unter Last ein Glaseinstand von 5 mm nicht unterschritten wird.
** Durchbiegungsbegrenzungen des Isolierglasherstellers sind zu beachten

Bei großformatigen, vierseitig gelagerten Vertikalverglasungen aus ESG oder TVG können sich bei Ausnutzung der zulässigen Spannungen wegen fehlender Durchbiegungsbegrenzungen sehr große Verformungen ergeben. Hier ist eine sinnvolle Durchbiegungsbegrenzung zur Vermeidung optischer Beeinträchtigungen oder erhöhter Schwingungsneigung der Scheibe vorzusehen.

Bezüglich der Verträglichkeit großer Verformungen für den Isolierglasrandverbund sind die Durchbiegungsbegrenzungen des jeweiligen Isolierglasherstellers zu beachten.

Weiterhin ist bei der Ermittlung der Scheibendurchbiegung auch die rechnerische Durchbiegung der Unterkonstruktion mit zu erfassen. Die Gesamtdurchbiegung der Verglasung ergibt sich aus den Durchbiegungsanteilen der Unterkonstruktion und der Eigendurchbiegung der Verglasung. Auch infolge Klimalasten stellen sich Verformungen der Verglasung ein, die bei den Durchbiegungsnachweisen zu berücksichtigen sind.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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