0 60 51/ 91 0 91 hamm@info-hamm.de
Seite wählen
Home 5 Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 5 Unzulässige Überkopfverglasungen

Unzulässige Überkopfverglasungen


Bild 2

Überkopfverglasungen dürfen sowohl parallel und/oder senkrecht zum Linienlager um bis zu 30% der Auflagerlänge, max. 300 mm – seitlich überstehen. (siehe Bild 3)
Überkopfverglasungen dürfen sowohl parallel und/oder senkrecht zum Linienlagerum bis zu 30% der Auflagerlänge, max. 300 mm – seitlich überstehen. (siehe Bild 3)
Die obere Scheibe eines VSG darf über die untere Scheibe bis zu 30 mm überstehen.
Damit lassen sich auf einfache Weise Tropfkanten ausbilden.

<–  zurück      ——       Inhaltsverzeichnis    ——      vorwärts  –>

Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

Bewerten Sie uns auf Google

Leitfaden „Glas im Bauwesen“ 2012

Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 - Glasstatik Hamm