Absturzsichernde Verglasungen aus Dreifach-Isolierverglasung
Mehrscheibenisoliergläser dürfen ohne weitere Prüfung im Sinne der TRAV als ausreichend stoßsicher eingestuft werden, wenn sie um eine oder mehrere Zwischenschichten aus ESG-Scheiben im Scheibenzwischenraum (SZR) ergänzt werden.
Mehrscheibenisoliergläser dürfen ohne weitere Prüfung im Sinne der TRAVals ausreichend stoßsicher eingestuft werden, wenn sie um eine oder mehrere Zwischenschichten aus ESG-Scheiben im Scheibenzwischenraum (SZR) ergänzt werden.
Dies gilt für Glasaufbauten gemäß TRAV, Tabelle 2,
Zeilen 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 18, 20 und 28.
Damit ist die Tabelle 2 so zu sagen um 10 weitere Glasaufbauten, nämlich solche mit mind. drei Glasschichten, erweitert worden.
Die vor genannte Regelung wird als Ergänzung der Anlage 2.6/10 in die
Musterliste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen.
Verglasungen mit Zwischensichten im SZR aus grobbrechenden Gläsern erfordern auch weiterhin ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als Verwendbarkeitsnachweis zum Nachweis der Stoßsicherheit.
2. Fall
Eine weitere Möglichkeit, den Nachweis ausreichender Stoßsicherheit ohne die Durchführung eines Pendelschlagversuches zu führen, beschreiben die TRAV unter Abschnitt 6.4.
Hierbei werden die Glasbeanspruchungen in Abhängigkeit der Lagerungsart und Pendelfallhöhe in den so genannten Spannungstabellen wieder gegeben.
Die aus den Spannungstabellen ermittelten Biegezugspannungen dürfen die zulässigen Spannungen der vorgesehenen Glasart
– SPG |
80 N/mm² |
– TVG |
120 N/mm² |
– ESG |
170 N/mm² |
nicht überschreiten, um den Nachweis ausreichender Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen zu erfüllen. Hierbei sind weitergehende konstruktive Bedingungen und Beschränkungen zu beachten. (siehe Abs. 6.4.2)
Es wird an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Verfahren eingegangen, da diese Verfahren in der Regel zu recht unwirtschaftlichen Glasaufbauten führt.