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Nachweiserleichterung für Vertikalverglasungen 2

Die für das VSG zu verwendende PVB-Folie (Poly-Venyl-Butyral) muss mind. 0,76 mm dick sein. Bei einer Scheibenstützweite bis 0,8 m und gleichzeitig allseitig linienförmiger Lagerung der betreffenden Scheibe, ist auch eine nur 0,38 mm dicke PVB-Folie zulässig.

Die für das VSG zu verwendende PVB-Folie (Poly-Venyl-Butyral) muss mind.0,76 mm dick sein. Bei einer Scheibenstützweite bis 0,8 m und gleichzeitig allseitiglinienförmiger Lagerung der betreffenden Scheibe, ist auch eine nur 0,38 mm dickePVB-Folie zulässig.

Bei Verwendung von Drahtglas ist die Stützweite in Haupttragrichtung auf max. 0,7 m beschränkt. Der Glaseinstand muss hierbei einen Mindestwert von 15 mm aufweisen.

Alle anderen Glaserzeugnisse wie ESG, SPG, VG und Gussglas sind als Einfachverglasung oder als untere Scheibe von Isolierverglasungen im Überkopfbereich nicht zulässig.

Ausnahme:
Verglasungen von Dachflächenfenstern in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung z.B. Büros, Hotels usw., mit einer Lichtfläche (Rahmeninnenmaß) <= 1,6 m².
Für die obere Scheibe von Isolierverglasungen sind alle in den „TRLV“ genannten Glaserzeugnisse zulässig.
Bei nur zweiseitiger Lagerung sind bei Verwendung spritzbarer Dichtstoffe nur solche zu verwenden, die der Gruppe E nach DIN 18545-2 entsprechen.
Für geschraubte Glasandruckprofile bzw. Pressleisten sind auch vorgefertigte Dichtprofile der Gruppen A bis D nach DIN 7863 zulässig.
Ausschnitte und Bohrungen sind in Überkopfverglasungen nicht erlaubt.
Ausnahme: Bohrungen die zur Befestigung durchgehender Glasklemmleisten dienen sind zulässig. Die Bohrlochabstände untereinander sowie zum Glasrand dürfen das Maß von 80 mm nicht unterschreiten. Als Glasart ist für diesen Ausnahmefall ausschließlich VSG aus TVG (mit abZ) zu verwenden.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 - Glasstatik Hamm