Vorwort
Die vorliegende Schrift richtet sich an Architekten, Planer und Mitarbeiter von Glasbau- und Fassadenbauunternehmen die Erläuterungen und Hinweise zur Auslegung der Technischen Regeln für Bauen mit Glas suchen.
Mit den Erläuterungen werden nicht alle Regelungen behandelt, so dass bei Planung und Ausführung von Verglasungen und Glaskonstruktionen im Bauwesen die jeweiligen Technischen Baubestimmungen insgesamt zu beachten sind.
Bei der Zusammenstellung von Texten und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden. Rechtsansprüche aus der Benutzung dieser Zusammenstellung sind daher ausgeschlossen.
Hinweise und Verbesserungsvorschläge werden stets dankbar unter hamm(at)info-hamm.de entgegengenommen.
Regelwerk für Glas im Bauwesen
Für die Bemessung und Konstruktion von Bauteilen aus Glas existieren zurzeit keine Grundnormen, wie z. B. DIN 18800 für Stahlbauten, DIN 1045 für Stahlbetonbauten oder DIN 4113 für Aluminiumkonstruktionen.
Der Normenausschuss Bau erarbeitet zurzeit eine Normenreihe,
DIN 18008 „Glas im Bauwesen“, Bemessungs- und Konstruktionsregeln.
Nach dem derzeitigen Stand sind folgende Teile vorgesehen
- Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen
- Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
- Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
- Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
- Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen
- Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Reinigungs- und Wartungszwecken betretbare Verglasungen
- Teil 7: Sonderkonstruktionen
Weitere Teile wie Schaufensterverglasungen, Großaquarien, Träger, Stützen, Hochhäuser usw. sollen folgen.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die wesentlichen Teile dieser Normenreihe in den kommenden Jahren als Technische Baubestimmung baurechtlich eingeführt werden. Die Teile 1+2 liegen bereits im Weißdruck vor.
Nachstehend werden die zurzeit vorliegenden Regelwerke erläutert: