5.5.2 Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit durch Einhaltung
von Anwendungsbedingungen
Nach DIN 18008-5 Anhang B gilt für begehbare Verglasungen der Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit durch Einhaltung der nachstehend aufgeführten zusätzlichen Bedingungen, als erbracht.
- allseitig linienförmige Glaslagerung
- Glasabmessungen, Glasaufbau und Auflagertiefe nach Tabelle B.1
- Glaskanten müssen durch die Stützkonstruktion oder angrenzende Scheiben vor Stoßbeanspruchungen geschützt sein
- die elastischen Auflagerzwischenlagen (z. B. Silikon, EPDM) müssen eine Shore A Härte von 60°- 80° und eine Dicke von 5mm – 10mm aufweisen
- von der Rechteckform darf abgewichen werden, wenn für die Glasab-messungen das kleinste umschließende Rechteck mit Bezug auf
Tabelle B.1 zugrunde gelegt wird - anstelle von Floatglas für Glasaufbauten nach Tabelle B.1 darf TVG verwendet werden
- anstelle von TVG darf für die oberste Glasschicht auch ESG oder ESG-H verwendet werden
- Festigkeitsmindernde Oberflächenbehandlungen (Emaille) dürfen nur auf der Oberseite der obersten Glasschicht aufgebracht werden
max. Länge [mm] | max. Breite [mm] | VSG-Aufbau von oben nach unten [mm] |
Auflagertiefe s [mm] |
1500 | 400 | 8 TVG / 1,52 PVB / 10 FG / 1,52PVB / 10 FG | 30 |
1500 | 750 | 8 TVG / 1,52 PVB / 12 FG / 1,52PVB / 12 FG | 30 |
1250 | 1250 | 8 TVG/ 1,52 PVB/ 10 TVG/ 1,52PVB/ 10 TVG | 35 |
1500 | 1500 | 8 TVG/ 1,52 PVB/ 12 TVG/ 1,52PVB/ 12 TVG | 35 |
2000 | 1400 | 8 TVG / 1,52 PVB / 15 FG / 1,52PVB / 15 FG | 35 |
Tabelle 6: Glasaufbauten mit nachgewiesener Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit
- Von den Angaben der obigen Tafel abweichend, dürfen Scheiben eines größeren Formates verwendet werden. Diese müssen durch eine kontinuierliche linienförmige Zwischenstützung so unterteilt werden, dass die für den jeweils vorliegenden Glasaufbau gültigen Abmessungen von jedem Feld eingehalten werden.
Abbildung 33: Darstellung der Auflagertiefe