3.4.3 Glasarten von Horizontalverglasungen mit Tellerhalter- Lagerung
Für Horizontalverglasungen mit punktförmiger Lagerung durch Tellerhalter oder kombinierte Lagerung durch Tellerhalter und Linienlager (nach DIN 18008-2) darf (nur) folgende Glasart verwendet werden.
Einfachglas
VSG/TVG
mit gleich dicken Einzelscheiben in einer Glasdicke von mindestens 6 mm und PVB-Folie mit einer Foliendicke von mindestens 1,52 mm.
Mehrscheiben-Isolierglas
Die Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas ist bei punktförmiger Glaslagerung mit Tellerhalter durch die Regelungsinhalte der Norm nicht erfasst. Die Anwendbarkeit erfordert eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG).
3.4.4 Glasarten von Horizontalverglasungen mit Klemmhalter- Lagerung
Horizontalverglasungen mit punktförmiger Lagerung über Klemmhalter sind durch die Regelungsinhalte der Norm nicht erfasst. Die Anwendbarkeit erfordert eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG).
3.5. Hinweise zu DIN 18008-3, Anhang A, B,C und D
Der Normenteil 3 verfügt über die Anhänge A, B, C und D.
Die Inhalte des Anhangs A sind informativ; es werden hier Werkstoffkennwerte wie rechnerischer E-Modul und Querdehnzahl für Trennmaterialien (Zwischenalgen) angegeben, die zur Vermeidung von Glas-Metall-Kontakt bei Punkthaltern verwendet werden können. Diese Werkstoffkennwerte können bei der rechnerischen Bestimmung der Hauptzugspannungen im Glas als Anhaltswerte angesetzt werden.
Die Inhalte des Anhangs B sind informativ; es wird hier ein Verifizierungs-verfahren vorgegeben, um bei der rechnerischen Spannungsanalyse nach der Finite-Elemente Methode eine realitätsnahe Abbildung des Berechnungsmodells zu gewährleisten.
Die Inhalte des Anhangs C sind informativ; es wird hier ein vereinfachtes rechnerisches Verfahren zum Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für, über Tellerhalter punktförmig gelagerter Einfachverglasungen, gegeben.
Die Inhalte des Anhangs D sind normativ; es handelt sich hierbei um Prüfvorschriften zur versuchstechnischen Nachweisführung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von punktförmigen Glashaltern.