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4. Fall

Von der Durchführung einer Pendelschlaguntersuchung kann auch abgesehen werden,

wenn die untersuchende Prüfstelle, auf Basis übertragbarer Prüfergebnisse bereits

untersuchter Verglasungen mit ähnlichen Abmessungen und gleichem Glasaufbau,

ausreichende Stoßsicherheit durch ein Gutachten belegt.

Von der Durchführung einer Pendelschlaguntersuchung kann auch abgesehen werden,wenn die untersuchende Prüfstelle, auf Basis übertragbarer Prüfergebnisse bereitsuntersuchter Verglasungen mit ähnlichen Abmessungen und gleichem Glasaufbau,ausreichende Stoßsicherheit durch ein Gutachten belegt.

Diese letzt genannte Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit mehr und mehr

durchgesetzt, zumal inzwischen bei den einzelnen Prüfstellen umfangreiche

Ergebnisreihen von experimentell untersuchten Verglasungskonstruktionen vorliegen.

Als Verwendbarkeitsnachweis zum Nachweis ausreichender Stoßsicherheit stellt die

Prüfstelle ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) aus. Dazu sind nur

solche Prüfstellen befugt, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin als Prüf-Überwachungs- und Zertifizierungsstellen zugelassen sind.

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Leitfaden „Glas im Bauwesen“

Stand 16.1.2024

Leitfaden Glas im Bauwesen 2023 - Glasstatik Hamm

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Leitfaden Glas im Bauwesen 2012 - Glasstatik Hamm